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Trinkwasserhärte
Unser Härtebereich:
Härtebereich 2 (mittel)
- 8,4 bis 14 dH -
11,3 ° dH
2,02 mmol/l CaCO3
Härtebereich Notfälle und Störungen
Sie haben einen Rohrbruch bemerkt, einen ungewöhnlich niedrigen Wasserdruck beobachtet, ein Dauergeräusch an einem (Vakuum-)Abwasserschacht vernommen oder wollen eine akuten Abwasser-Rückstau melden?

Wenden Sie sich bei solchen Notfällen und Störungen bitte an unseren Notfalldienst, der rund um die Uhr für Sie erreichbar ist:

Störung Trinkwasserversorgung:
04661 / 96220

Störung Trinkwasserversorgung
(außerhalb der Betriebszeiten):

04662 / 600

Störung Abwasserentsorgung
(auch außerhalb der Betriebszeiten):
0172 / 70 67 657

Hinweis: Wenn Anschluss besetzt, bitte nachrangig die 04662 / 600 wählen.
Ansprechpartner

Gebühren Kleinkläranlagen

Abwassergebühren - Kleinkläranlagen

GRUNDGEBÜHR
Für jedes Grundstück, auf dem eine Kläranlage oder eine abflusslose Grube betrieben wird, wird eine Grundgebühr je Anlage und Jahr erhoben. 18,00 €
ZUSATZGEBÜHR
Für Hauskläranlagen, die die Voraussetzung der DIN 4261 erfüllen (2-jähriger Abfuhrrhythmus) inkl. 2m³, wird pro Jahr erhoben. 96,00 €
Für Kläranlagen, die die Voraussetzung der DIN 4261 nicht erfüllen (jähriger Abfuhrrhythmus) inkl. 2m³ wird pro Jahr erhoben. 190,80 €
Für Technische Anlagen mit Bedarfsabfuhr wird erhoben. 198,00 € pro Abfuhr €
zuzügl. 31,00 € je m³
Für Sonderentleerungen innerhalb von 3 Tagen wird eine Gebühr erhoben. 210,00 € pro Abfuhr
zuzügl. 65,00 € je m³
Notabfuhr innerhalb von 24 Stunden. 350,00 € pro Abfuhr
zuzügl. 65,00 € je m³
Sollte bei Hauskläranlagen nach den Absätzen (2) a) und b) mehr als 2m³ entsorgt werden müssen, wird je zusätzlichen m³ ein eine Gebühr erhoben. 31,00 €
Eine Änderung in der Gebührenhöhe erfolgt durch Nachtragssatzung, wenn die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse dieses erfordern.
Abwassergebühren werden ohne MWSt. berechnet
 

Drei Harden:
Ver- und Entsorgungsgebiet

Verbandsgebiet

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